Der Privatdetektiv – Ermittler, Observierer, Personenschützer

Privatdetektive gibt es nicht nur im Fernsehen. Sie ermitteln ebenso im realen Leben. Dort agieren sie auf der Straße und in Lokalen in gleichem Maße wie in der Rotlichtszene. Sie forschen in Eheangelegenheiten und Unterhaltsstreitigkeiten, aber auch bei Mord, Entführung oder in einem Vermisstenfall. 

Für die Arbeit hat der Detektiv sich alle Informationen zu beschaffen, die für die Aufklärung eines Sachverhalts notwendig sind. Er muss z.B. in Erfahrung bringen, was bei der Prüfung der Treue eines Ehepartners diese Person an den Abenden macht, die sie angeblich länger im Büro verbringt. Dem Ermittler stehen hierbei keine Sonderrechte zu. Er hat sich ebenso an die Gesetze zu halten, wie jeder Bürger. Andernfalls drohen ihm die dafür vorgesehenen Strafen und er läuft Gefahr, dass die von ihm erbrachten Beweise vor Gericht nicht anerkannt werden. 

Die folgenden Arbeitsweisen sind legal und stehen jedem Privatdetektiv zur Verfügung: 

Er besorgt sich die notwendigen Auskünfte durch eingehende Recherchearbeiten. Hierbei spielt die Internetrecherche eine ebenso große Rolle wie der persönliche Kontakt zu Behörden und Ämtern, z.B. wenn die Frage ansteht, ob jemand in einer Stadt gemeldet ist. 

Zur täglichen Routine eines privaten Ermittlers gehört es, dass er die Personen, gegen die er ermittelt, observiert. Hierbei darf er nicht aus den Augen verlieren, dass der ›Zielperson‹ seine Observation nicht auffällt. Der Detektiv bedient sich hierfür einer unauffälligen Kleidung. Er hat Utensilien wie Brille, Toupet, Schnäuzer oder anderes zur Hand. Im Idealfall wird der Auftrag von mehreren Beschattern erledigt. 

Die Befragung ist ein weiteres Instrument. Nicht nur bei der Prüfung eines Alibis, sondern auch bei der Suche nach vermissten Personen können wichtige Anhaltspunkte durch gezielte Fragestellungen im Bekanntenkreis erschlossen werden. 

Bei einigen Aufträgen wird ein Detektiv darum gebeten, Vorkehrungen zum Schutz der Auftraggeber zu treffen. Dies ist z.B. bei der Abwehr von Stalkern oder bei der Sicherung des Eigentums vor Einbrechern der Fall. Von dem Detektiv werden Schwachpunkte analysiert und erforderliche Maßnahmen zur Abwehr empfohlen. Dies können u.a. stärkere Fenster, Sicherheitsschlösser, Alarmanlagen oder die Überwachung des Grundstücks per Video sein. 

Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, sind Gefahren stärker ausgesetzt. Sie sind öfter die Opfer von Neid und Hass. Detektive werden hier als Personenschützer eingesetzt. Sie begleiten ihre Auftraggeber nach deren Anweisungen. 

Ein Blick über die Grenze zeigt, dass das Detektivgewerbe nicht überall gleich gehandhabt wird. Als Beispiel sei Österreich genannt. Hier wird die Ermittlungsarbeit stärker reglementiert. Ein Privatdetektiv aus Kärnten berichtet von den umfassenden Zulassungsvoraussetzungen. Will man dort als privater Ermittler anerkannt werden, muss man neben der österreichischen Staatsangehörigkeit auch einen einwandfreien Leumund besitzen. Ein Privatdetektiv aus Klagenfurt ergänzt, dass Vorkenntnisse aufgrund langjähriger Erfahrung als Detektivassistent oder bei der Polizei ebenfalls vorhanden sein sollten. Die fachliche Eignung muss durch eine Eignungsprüfung vor einer Kommission nachgewiesen werden. In Deutschland ist der Beruf nicht geschützt. Dies bedeutet, dass sich jeder als Detektiv selbständig machen kann. 

Der Alltag des Detektivs in Österreich unterscheidet sich nicht von dem eines privaten Ermittlers in Deutschland. Auch hier bedient sich der Berufsträger der oben genannten Arbeitsweisen, um seine Aufträge zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

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