Geldbörse

Unterscheiden sich die Inkassobüros in der Schweiz von unseren?

Was ist ein Inkassobüro? Was bedeutet Inkasso?

Schulden auf der KreditkarteBei einem Inkassobüro beziehungsweise bei einem Inkassounternehmen handelt es sich um eine zwischengeschaltete Firma, die Forderungen eines Gläubiger-Unternehmens bei dem Schuldner einfordern soll und somit eine aktive Betreibung durchführt. Inkassodienste stellen keine staatliche Behörde oder staatliche Stelle dar. Bis zur Beauftragung des Inkassounternehmens wurde der Schuldner mehrmals, meist in Form von Rechnungen und Mahnungen, aufgefordert, seine Schulden zu begleichen. Auf diese Forderungen hat der Schuldner jedoch nicht reagiert und es ist keine Zahlung erfolgt. Inkassounternehmen gibt es in Deutschland, in der Schweiz und in allen weiteren europäischen und nicht-europäischen Staaten.

Gibt es einen Unterschied zwischen deutschen und schweizerischen Inkassofirmen?

Genau wie in Deutschland unterliegt das Inkasso Schweiz keiner direkten staatlichen Aufsicht oder konkreten gesetzlichen Regelungen. Die Inkassobüros in der Schweiz dürfen zur Durchsetzung ihrer Forderungen genau dieselben Maßnahme ergreifen, wie der eigentliche Gläubiger. Dies trifft auch auf deutschen Inkassofirmen zu. Zu diesen Maßnahmen zählen in der Regel Zahlungsaufforderungsschreiben oder Anrufe. Nicht selten fordern Inkassobüros in der Schweiz, genau wie in Deutschland, von den Schuldnern enorm hohe Mahn- und Bearbeitungsgebühren, welche sich gerichtlich nur in den seltensten Fällen durchsetzen lassen.

Eine Frage der Seriösität

Auch in der Schweiz gibt es, genau wie in Deutschland, eine Vielzahl von Inkassounternehmen, die die Grenzen der Seriösität überschreiten und Schuldner so weit unter Druck setzen, dass dies schon in Richtung Bedrohung oder Nötigung geht. Unsichere Schuldner können online Listen aufrufen, die besonders zweifelhaft agierende Unternehmen im Inkassobereich in der Schweiz auflisten. Fühlen sich Schuldner von den Inkassofirmen bedroht oder massiv eingeschüchtert, so haben sie die Möglichkeit, das Unternehmen beim Verband der Schweizerischen Inkassotreuhandinstitute (kurz: VSI) zu melden. Das Institut teilt Schuldnern zudem auf Wunsch mit, wie lange das Inkassounternehmen die Daten des Schuldners speichern darf.

Zudem sollten Schuldner wissen, dass sie gegenüber Inkassodienstleistern zu keinerlei Auskunft über ihr persönliches Vermögen oder ihre Lebenssituation verpflichtet sind. Vielmehr sollten sich Schuldner direkt beim Inkassounternehmen erkundigen, wie lange dieses die Daten speichert und wie genau sich die Forderung zusammensetzt. Nicht wenige Inkassounternehmen in der Schweiz versuchen Schuldnern mithilfe intransparenter Kostenaufstellungen zu verunsichern und unnötige Zusatzgebühren geltend zu machen. Sollte sich das Inkassounternehmen weigern, konkrete Kostenaufstellungen zu übermitteln oder die Daten des Schuldners zu löschen, so hat dieser die Möglichkeit, sich beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten über die Arbeitsweise des Inkassounternehmens zu beschweren. Ein Muster für eine entsprechende Auskunftsanfrage und viele weitere wichtige Tipps zum Thema können auf der Internetseite des Datenschutzbeauftragten unter www.edsb.ch aufgerufen werden.

Verhalten nach Eingang eines Betreibungsbegehren

Erhalten Schuldner aus Deutschland oder aus der Schweiz ein Inkassoschreiben, macht es Sinn, sich direkt noch einmal mit dem ursprünglichen Gläubiger in Verbindung zu setzen. Unterbreitet der Schuldner dem Gläubiger ein realitisches Angebot, wie die Gesamtschuld entweder in einer Einmalzahlung oder in Ratenzahlungen beglichen werden kann, so endet die Arbeit des Inkassodienstes meist direkt und der Schuldner hat vom Inkassobüro keine weiteren Kontaktaufnahmen zu befürchten. Im Zweifelsfall kann zu weiteren Beratungszwecken auch eine seriöse Schuldnerberatungsstelle in der Schweiz vom Schuldner kontaktiert werden. Eine Übersicht über solch seriös tätige Firmen ist auf der Internetseite www.schuldeninfo.ch abrufbar.

Related Posts