Die Aufgaben eines Inkassodienstes

Inkasso ist das geschäftsmäßige Einziehung fremder Forderungen. Mit diesem einfachen Satz lässt sich definieren was Inkasso bedeutet. Ein Inkassobüro betreibt das Einziehen von Forderungen entweder als Dienstleistung für ein anderes Unternehmen, dass diese Tätigkeit ausgelagert hat oder es hat Forderungen eingekauft. Aus dieser übergeordneten Aufgabe ergeben sich eine Reihe von einzelnen Tätigkeiten, mit denen ein Inkassodienstleister auf täglicher Basis zu tun hat. Dabei kommuniziert das Inkassounternehmen auf vielen Kanälen mit den Schuldnern, immer mit dem Ziel einen raschen Erfolg zu erzielen.

Die Arbeitsweise eines Inkassounternehmens

In erster Linie hat ein Inkassounternehmen mit offenen Rechnungen zu tun, die zwar kaufmännisch angemahnt wurden, aber gerichtlich noch nicht geltend gemacht wurden. Zunächst wendet sich der Inkassodienst in der Regel mit einer schriftlichen Mahnung an den Schuldner. Darin wird dieser aufgefordert seine Schulden zu begleichen. Bleibt das schriftliche Mahnverfahren erfolglos, so hat ein Inkassounternehmen auch die Möglichkeit, ein persönliches Gespräch mit dem Schuldner zu führen. Dieses kann telefonisch oder auch in einem Treffen von Angesicht zu Angesicht geschehen.

Bleiben alle diese Maßnahmen fruchtlos und gelingt es dem Inkassobüro nicht, eine Einigung mit dem Schuldner zu erzielen, so kann es ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das Recht dazu hat es durch die Vertreterbefugnis, die sich durch die Zivilprozessordnung ergibt. Steht am Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens der Vollstreckungsbescheid, so gehört es auch zum Aufgabenbereich des Inkassodienstleisters, diese im Rahmen einer Zwangsvollstreckung in die Tat umzusetzen. Das geschieht entweder durch einen Gerichtsvollzieher, der Vermögensgegenstände des Schuldners beschlagnahmt oder es wird versucht mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die ausstehende Summe einzutreiben. In der Schweiz geht die Eintreibung der Schulden durch das Betreibungsamt zustatten. Hier kann das Inkassounternehmen ein Betreibungsbegehren online beantragen.

Welche Kosten fallen dabei an?

Für die erste Mahnung eines Inkassounternehmens, das im Auftrag handelt, dürfen dem Schuldner noch keine Mahngebühren berechnet werden, diese Kosten trägt in der Regel dann der Auftraggeber. Reagiert der Schuldner auf diese Mahnung allerdings nicht, so muss er die weiteren Mahnungen und auch die Kosten, die dem Inkassodienstleister im Zuge der Eintreibung entstehen, selbst tragen. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und entsprechen den Kosten für einen Anwalt. Unabhängig davon kann es zu weiteren Vergütungen für das Inkassounternehmen kommen, die aber direkt zwischen diesem und dem Auftraggeber erfolgen und den Schuldner nicht betreffen. Dazu gehören beispielsweise die Erfolgsprovisionen.

Wie kann ein Unternehmen einen Inkassodienst beauftragen?

Im Zuge der Digitalisierung wird heutzutage häufig ein Inkasso online in Auftrag gegeben. Viele Inkassodienste bieten diese Möglichkeit auf ihrer Webseite an. Dort gibt es die Möglichkeit für kleine Unternehmen und auch Privatleute, die offene Forderungen eintreiben wollen, sich unverbindlich und kostenfrei zu registrieren. Dadurch erhalten diese Zugriff auf eine Datenbank und tragen dort ihre Forderungen und sonstige Daten ein. Anschließend besteht die Möglichkeit, alle Leistungen eines Inkassobüros schnell und unverbindlich zu nutzen. Dazu gehört etwa das Versenden eines anwaltlichen Mahnschreibens, selbst das gerichtliche Mahnverfahren kann online eingeleitet werden. Die Vorteile einer solchen Abwicklung über das Internet sind für den Auftraggeber der kleine zeitliche Aufwand sowie die geringeren Kosten und Provisionen, die sich aus der Digitalisierung ergeben.

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